Berufsgeheimnisträger
Rechtsanwälte
Notare
Patentanwälte
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Ärzte
Die Verschwiegenheit für Berufsgeheimnisträger richtet sich an Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater und andere Berufe mit strengen Verschwiegenheitspflichten. Diese Berufsgruppen profitieren von unserer sicheren und zuverlässigen Lösung, die den Schutz sensibler Informationen gewährleistet. Erfüllen Sie gesetzliche Anforderungen und schützen Sie Ihre Reputation mit der Verschwiegenheit für Berufsgeheimnisträger.
Die Verschwiegenheit bei Berufsgeheimnisträgern ist uns ein wichtiges Anliegen bei der Nutzung unser Dienste.
Unsere Lösung für die Verschwiegenheit richtet sich speziell an Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, europäische Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Ärzte.
Berufsgeheimnisträger die Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte sind bei der Inanspruchnahme von Dienstleistern gesetzlich zur Geheimhaltung verpflichtet. Sie dürfen Dienstleistern beauftragen und damit den Zugang zu Informationen geben, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Sie sind dabei verpflichtet, Dienstleister sorgfältig auszuwählen, was die Prüfung der Vertrauenswürdigkeit und Kompetenz des Dienstleisters einschließt.
Der Vertrag mit dem Dienstleister muss folgende Punkte beinhalten:
Eine Einwilligung des Mandanten ist dann für die Zusammenarbeit mit einem Dienstleiter hierfür nicht erforderlich.
Alle Vorschriften des Datenschutzes bleiben unberührt und müssen weiterhin vollständig erfüllt werden.
Ihr Ansprechpartner:
Marcus Karnath (Vertriebsleiter)
Gerne nehmen wir uns Zeit uns beraten Sie zu unser Lösung für Berufsgeheimnisträger.
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