Verschwiegenheit

Die Verschwiegenheit für Berufsgeheimnisträger richtet sich an Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater und andere Berufe mit strengen Verschwiegenheitspflichten. Diese Berufsgruppen profitieren von unserer sicheren und zuverlässigen Lösung, die den Schutz sensibler Informationen gewährleistet. Erfüllen Sie gesetzliche Anforderungen und schützen Sie Ihre Reputation mit der Verschwiegenheit für Berufsgeheimnisträger.

Berufsgeheimnisträger

Die Verschwiegenheit bei Berufsgeheimnisträgern ist uns ein wichtiges Anliegen bei der Nutzung unser Dienste.

Unsere Lösung für die Verschwiegenheit richtet sich speziell an Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, europäische Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Ärzte.

Gesetzeskonforme Verschwiegenheit

Berufsgeheimnisträger die Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte sind bei der Inanspruchnahme von Dienstleistern gesetzlich zur Geheimhaltung verpflichtet. Sie dürfen Dienstleistern beauftragen und damit den Zugang zu Informationen geben, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Sie sind dabei verpflichtet, Dienstleister sorgfältig auszuwählen, was die Prüfung der Vertrauenswürdigkeit und Kompetenz des Dienstleisters einschließt.

Der Vertrag mit dem Dienstleister muss folgende Punkte beinhalten:

  • Belehrung des Dienstleisters über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit.
  • Beschränkung der Kenntnisnahme des Dienstleisters auf zur Vertragserfüllung notwendige Informationen.
  • Festlegung, ob der Dienstleister weitere Personen heranziehen darf.

Eine Einwilligung des Mandanten ist dann für die Zusammenarbeit mit einem Dienstleiter hierfür nicht erforderlich.

Alle Vorschriften des Datenschutzes bleiben unberührt und müssen weiterhin vollständig erfüllt werden.

Berufsgeheimnisträger

Rechtsanwälte

Notare

Patentanwälte

Wirtschaftsprüfer

Steuerberater

Ärzte

Unsere Lösung unterstützt Berufsgeheimnisträger dabei, ihren speziellen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Mit unserer Zusatzvereinbarung stellen wir die Wahrung der strafgesetzlichen Vertraulichkeitsvorschriften (§ 203 StGB) und der berufsständischen Vorschriften sicher. Dies umfasst die vertragliche Absicherung der Verschwiegenheitspflicht, gewährleistet eingeschränkten Zugriff auf notwendige Informationen und sichert die Einhaltung strenger Datenschutzvorschriften.

Unsere Zusatzvereinbarung für die Verschwiegenheit von Berufsgeheimnisträgern ermöglicht es Ihnen, alle gesetzlichen Anforderungen bei der Beauftragung eines Dienstleisters zu erfüllen, der Sie flexibel im Arbeitsalltag unterstützt. Nutzen Sie die Verschwiegenheitsvereinbarung im Rahmen unseres Telefonservices, Virtual Office oder für Büronutzer.

Unsere Lösung garantiert zudem die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen. Der Schutz personenbezogener Daten hat für uns höchste Priorität.

  • Verschwiegenheit garantiert
  • Gesetzliche Anforderung erfüllt (§ 203 StGB)
  • Reputation geschützt
  • 25,00€ je Monat
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Marcus Karnath (Vertriebsleiter)

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