Allgemeine Geschäftsbedingungen der TELiAS GmbH

A. Vertragsgegenstand

  1. Das Angebot sowie die Leistungen der TELiAS GmbH (im nachfolgenden: TELiAS) richten sich ausschließlich an Unternehmen sowie Freiberufler, wie Rechtsanwälte, Ärzte und Steuerberater. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher.
  2. Bestandteil des Vertrages sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie vorrangig die Leistungsbeschreibung des jeweiligen Dienstes (LB) und die dazugehörigen Preislisten (Preise) in ihrer jeweils geltenden Fassung.
  3. Diese AGB gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt TELiAS nicht an, es sei denn, TELiAS stimmt schriftlich ihrer Geltung ausdrücklich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn TELiAS in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt.
  4. TELiAS ist berechtigt, die AGB, die LB und die Preise mit einer Frist von zwei Wochen zu ändern. Die jeweilige Änderung wird TELiAS dem Kunden per E-Mail oder schriftlich bekanntgeben. Die jeweilige Änderung wird Gegenstand des zwischen den Parteien bestehenden Vertrages, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Änderung widerspricht. Widerspricht der Kunde, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag in der für die ordentliche Kündigung geltenden Frist und Form zu kündigen.

B. Vertragsbeginn

  1. Der Kunde kann sich – je nach Leistungsart – online anmelden oder von TELiAS ein Angebot anfordern. Der Kunde erhält per E-Mail eine Bestätigung, dass die Bestellung eingegangen ist.
  2. Der Vertrag zwischen TELiAS und dem Kunden kommt erst zustande, wenn TELiAS dem Kunden eine Vertragsbestätigung zusendet, wenn TELiAS mit der Erbringung der Leistungen beginnt oder wenn TELiAS die Leistungen bereitstellt. Die Vertragsbestätigung enthält insbesondere die Vertrags-Nr., die Produkt- und Leistungsbezeichnung sowie – im Falle einer bereits erfolgten Aktivierung des Vertrages – das Datum des Beginns der Leistungserbringung. Erfolgt die Aktivierung nach Zugang der Vertragsbestätigung, wird der Kunde von TELiAS über die erfolgte Aktivierung per E-Mail informiert.
  3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass TELiAS sich bei der SCHUFA und/oder anderen Wirtschaftsdateien bereits vor und/oder nach Vertragsschluss Auskünfte über ihn einholen darf. Der Kunde ist ferner damit einverstanden, dass TELiAS diesen Unternehmen im Gegenzug mitteilen darf, falls Maßnahmen (z.B. Mahnverfahren, Erkenntnisverfahren, Zwangsvollstreckung) eingeleitet worden sind. Zum Zweck der Entscheidung über die Annahme, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebt und verwendet TELiAS Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
  4. TELiAS ist berechtigt, vor und/oder nach Vertragsschluss die Identität des Kunden und seiner gesetzlichen Vertreter zu prüfen. Der Kunde verpflichtet sich, hieran mitzuwirken. TELiAS kann ferner vom Kunden die Vorlage von handels-, gesellschafts-, gewerbe- und/oder steuerrechtlichen Unterlagen verlangen, die seine Eigenschaft als Unternehmer belegen. Bis zum Eintreffen und der Prüfung der Unterlagen ist TELiAS berechtigt, die Aktivierung der einzelnen Dienste aufzuschieben oder vorübergehend zu unterbrechen, unter Fortzahlung der vereinbarten Preise.
  5. TELiAS ist berechtigt, einzelne Kunden abzulehnen. Lehnt TELiAS einen Kunden ab, so hat dieser von ihm bereits in Anspruch genommene Dienste gleichwohl entsprechend der jeweils gültigen Preise zu vergüten.
  6. TELiAS kann die Erbringung von Leistungen bzw. deren Aktivierung von der Zahlung einer angemessenen Sicherheitsleistung in bar abhängig machen. Als angemessen vereinbaren die Parteien eine Sicherheitsleistung in Höhe des Dreifachen des zu erwartenden Bruttoumsatzes eines Abrechnungszeitraumes, mindestens jedoch 100,00 EUR je Leistungsart. Die Sicherheitsleistung wird nicht verzinst. Eine Verwahrung der Sicherheitsleistung auf einem gesonderten Konto wird nicht geschuldet. TELiAS ist zur Verrechnung der Sicherheitsleistung mit noch offenen Forderungen erst ab Beendigung des Vertrages und der Fälligkeit der letzten Rechnung verpflichtet.
  7. Sollten zwei oder mehr Personen auf Seiten des Kunden den Vertrag unterschrieben haben, so haften diese gegenüber TELiAS als Gesamtschuldner.

C. Vertragsdauer – Vertragsbeendigung

  1. Das Vertragsverhältnis wird – wenn nicht anders vereinbart – auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine zeitliche Befristung oder die Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit sind möglich. Unbefristet abgeschlossene Verträge können von den Parteien jederzeit zum Ende des Folgemonats gekündigt werden.
  2. Ist der Vertrag auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen, so ist der Vertrag für beide Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündbar. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um den vereinbarten Vertragszeitraum, wenn er nicht ordnungsgemäß gekündigt wird und sich aus den LB und der jeweiligen Vereinbarung nichts anderes ergibt.
  3. Kündigungen haben in Text- oder Schriftform zu erfolgen. Zur Fristwahrung ist der Eingang der Kündigungserklärung beim jeweiligen Vertragspartner erforderlich.
  4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Ein wichtiger Grund, der TELiAS zur Kündigung des Vertragsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt, liegt insbesondere vor,
  • wenn der Kunde mit einer Zahlung für mindestens zwei aufeinander folgende Monate oder mit einem nicht unerheblichen Teil der vereinbarten Vergütung in Verzug gerät; nicht unerheblich ist ein Vergütungsteil dann, wenn er der durchschnittlichen Vergütungsforderung von TELiAS gegenüber dem Kunden von zwei Monaten entspricht,
  • der Kunde die Dienste und sonstigen Leistungen zu straf-, ordnungs-, und sittenwidrigen Geschäftszwecken nutzt oder ein hinreichender Verdacht einer solchen Nutzung besteht;
  • der Kunde eine vereinbarte Sicherheitsleistung nicht rechtzeitig erbringt, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
  • dem Kunden, einem seiner Rechtsvorgänger, einem seiner gesetzlichen Vertreter oder einem seiner leitenden Angestellten und Mitarbeiter gegenüber bereits früher gekündigt worden ist;
  • der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung die vertragswidrige Nutzung der Dienste und sonstigen Leistungen fortsetzt und dadurch die Rechte von TELiAS nicht nur geringfügig verletzt, insbesondere, wenn er einem Dritten die Nutzung unbefugt überlässt oder
  • der Kunde vertragliche Pflichten in grober Weise verletzt.
  1. Kündigt TELiAS das Vertragsverhältnis fristlos, so werden die für die gesamte Laufzeit des Vertrages noch ausstehenden Vergütungen sofort als Schadenersatz fällig. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt TELiAS unbenommen; gleiches gilt für den Nachweis eines niedrigeren Schadens durch den Kunden.

D. Pflichten und Rechte des Kunden

  1. Der Kunde ist zur ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
  2. Der Kunde darf seine Geschäftstätigkeit in Zusammenhang mit den Leistungen von TELiAS nur unter den vereinbarten Firmen ausüben. Eine Ausübung unter anderen Firmen oder anderen Namen ist – auch wenn die ausübenden Personen identisch sind – nur gestattet, wenn TELiAS ihre schriftliche Zustimmung erteilt hat.
  3. Der Kunde darf die Nutzung seines Accounts und der Dienste von TELiAS nicht an Dritte überlassen oder in sonstiger Weise übertragen. Dritte sind alle von der Firma des Kunden abweichenden natürlichen oder juristischen Personen.
  4. Der Kunde sichert zu, die vereinbarten Dienstleistungen für keinerlei geschäftliche oder private Aktivitäten zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Der Kunde wird jeden Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr vermeiden, dass die von ihm zu verantwortenden Aktivitäten TELiAS zuzurechnen sind oder von dieser ausgehen.
  5. Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche, insbesondere steuer-, gewerbe-, register-, standes- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Ebenso ist der Kunde dafür verantwortlich, dass durch die Nutzung Rechte Dritter nicht verletzt werden.
  6. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Daten, die für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der Leistungen erforderlich sind, verantwortlich. Änderungen dieser Daten sind unverzüglich durch den Kunden selbst, sofern dies möglich ist, online vorzunehmen oder TELiAS schriftlich mitzuteilen.
  7. Der Kunde verpflichtet sich, seinen Online-Account vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen, insbesondere die ihm zugewiesenen Passwörter angemessen zu sichern und vor Verlust zu schützen.
  8. Der Kunde, soweit er einer vertraglichen oder gesetzlichen Schweigepflicht unterliegt, erklärt hiermit, dass TELiAS zum Zwecke der Vertragserfüllung nicht gegen diese Schweigepflicht verstößt. Er stellt TELiAS von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, soweit aufgrund der Pflicht des Kunden zur Verschwiegenheit gegen TELiAS vorgegangen wird.

E. Pflichten der TELiAS

  1. TELiAS verpflichtet sich, Informationen, die sie im Rahmen der Tätigkeit für den Kunden über das Unternehmen des Kunden erhält, vertraulich zu behandeln und nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden an Dritte weiterzugeben. Dies gilt nicht, wenn TELiAS zur Weitergabe der Informationen gesetzlich verpflichtet ist. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. TELiAS verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern eine vollumfängliche Verschwiegenheitsverpflichtung zu treffen.
  2. TELiAS gewährleistet einen ordnungsgemäßen Betrieb. Bei technischen Störungen ist TELiAS verpflichtet, diese innerhalb einer angemessenen Zeit zu beseitigen oder die Beseitigung zu veranlassen. Die Pflicht zur Beseitigung technischer Störungen beginnt erst, nachdem TELiAS von technischen Störungen durch den Kunden Kenntnis erlangt hat.
  3. Dem Kunden ist bekannt, dass TELiAS im Rahmen ihrer Leistungserbringung auf die Erbringung von Leistungen durch Dritte, insbesondere Telekommunikationsunternehmen, angewiesen ist und auf die ordnungsgemäße Erbringung dieser Drittleistungen keinen Einfluss hat. TELiAS schuldet daher keine 100 %ige Erreichbarkeit der gegenüber dem Kunden angebotenen Dienste und Leistungen. TELiAS handelt nicht als Vertreter oder als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe des Kunden. Für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte stellt der Kunde TELiAS von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
  4. TELiAS ist berechtigt, sämtliche Vertragspflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen.

F. Preise – Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise richten sich nach den jeweils vereinbarten Konditionen (Angebote und Preislisten). Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie bestehen aus Preisen für die Einrichtung (einmalig) und für die Bereitstellung (monatlich) der Dienste sowie aus nutzungsabhängigen Preisen.
  2. TELiAS behält sich das Recht vor, die Leistungsentgelte für künftige Leistungen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen durch Dritte, eintreten. Abschnitt A. Abs. 4 dieser AGB gilt entsprechend.
  3. Der Kunde wird per E-Mail benachrichtigt, dass eine Rechnung zum Download für ihn im Servicepoint bereitgehalten wird. TELiAS sendet dem Kunden die Rechnung auf dessen Wunsch gegen Gebühr von 1,70 Euro je Rechnung per Post zu. Dies gilt auch, wenn eine Zustellung der Rechnungsnachricht per E-Mail nicht möglich ist. Die Rechnungsstellung wird zu Beginn des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats erfolgen.
  4. Rechnungen können nicht berechnete Leistungen aus den Vormonaten enthalten.
  5. TELiAS ist berechtigt, im Einzelfall – beispielsweise bei einem ungewöhnlichen Leistungsanfall – vorzeitig abzurechnen.
  6. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt unbar durch folgende Zahlungsmittel: SEPA-Basislastschrift; Kreditkarte (MasterCard, VISA oder American Express). Im Falle eines anderen Zahlungsverfahrens ist TELiAS berechtigt, eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 6,00 Euro je Zahlungseingang zu verlangen.
  7. TELiAS wird den Kunden über das zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung vereinbarte Zahlungsmittel auf der Rechnung informieren und das Datum der Fälligkeit auf der Rechnung ausweisen. Erfolgt der Einzug des Rechnungsbetrages per SEPA-Lastschrift, wird TELiAS zudem die Referenznummer des SEPA-Lastschriftmandates sowie die Gläubigeridentifikationsnummer auf der Rechnung mitteilen (Pre-Notification). Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird hiermit bis auf 3 Tage verkürzt. Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Erteilung und Durchführung der SEPA-Lastschrift erforderlichen Angaben zu machen und TELiAS bei Aufforderung unverzüglich ein Mandat zur SEPA-Lastschrift zu erteilen. Kommt es nach Ausstellung der Rechnung aber noch vor Fälligkeit zu einer Änderung der Zahlungsmitteldaten, so ist TELiAS nur verpflichtet, eine Bestätigung über die Änderung des Zahlungsmittels bzw. der Zahlungsdaten auszustellen. Ist der Kunde nicht identisch mit dem Kontoinhaber, so verpflichtet sich der Kunde, den abweichenden Kontoinhaber stets ordnungsgemäß im Rahmen der SEPA-Lastschrift zu informieren.
  8. Für die Nichteinlösung von Zahlungen (Lastschrift- und Kreditkartenbuchungen) bzw. die spätere Rücknahme von Gutschriften vereinbaren die Parteien eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von jeweils 9,50 Euro netto. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt TELiAS unbenommen; gleiches gilt für den Nachweis eines niedrigeren Schadens durch den Kunden. Der Kunde hat TELiAS rechtzeitig über den Widerruf des SEPA-Lastschriftmandates schriftlich zu informieren.
  9. Die Leistungsentgelte sind ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Verzugsfall ist TELiAS berechtigt, gegenüber dem Kunden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern und die Kosten für Mahnungen in Höhe von jeweils 5,00 € pro Mahnung zusätzlich in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt TELiAS unbenommen; gleiches gilt für den Nachweis eines niedrigeren Schadens durch den Kunden.
  10. Im Falle des Verzugseintritts ist TELiAS berechtigt, die vereinbarten Leistungen bis zum endgültigen Ausgleich der offenen Rechnungen kostenpflichtig zu suspendieren. Die Suspendierung lässt die Pflicht zur Zahlung von nutzungsunabhängigen Entgelten, insbesondere eines etwaigen monatlichen Grundentgeltes, unberührt. Einwände gegen die Rechnung hat der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsdatum schriftlich zu erheben. Die Erhebung von Einwänden berechtigt den Kunden nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (Rücklastschrift). Erkennt TELiAS die Einwände ganz oder teilweise an, so erstattet TELiAS zuviel gezahlte Beträge. Veranlasst der Kunde eine Rücklastschrift, trägt er die damit verbundenen Kosten von TELiAS. Darüber hinaus ist TELiAS in diesem Fall zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt.

G. Aufrechnung – Zurückbehaltungsrechte

  1. Dem Kunden steht die Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftigen oder anerkannten Forderungen zu. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur insoweit zu, als sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Eine gegen TELiAS gerichtete Forderung kann nur mit deren vorheriger schriftlicher Zustimmung ganz oder teilweise abgetreten werden.
  2. TELiAS ist berechtigt mit und gegen fällige und nicht fällige Forderungen – unabhängig vom Rechtsgrund – aufzurechnen.

H. Haftung

  1. TELiAS haftet sowohl bei vertraglichen, außervertraglichen – insbesondere deliktischen – Ansprüchen sowie aus Verschulden bei Vertragsschluss nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. In gleicher Weise haftet TELiAS für ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. TELiAS haftet ferner für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Der Kunde haftet gegenüber TELiAS für alle Schäden, die aus der Verletzung der sich insbesondere aus diesen AGB ergebenden Kundenpflichten entstehen. Die Parteien vereinbaren einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 100,00 Euro für jeden Fall der Verletzung dieser Pflichten. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt TELiAS unbenommen; gleiches gilt für den Nachweis eines niedrigeren Schadens durch den Kunden.
  3. TELiAS haftet nicht bei Unterbrechungen und Verzögerungen der vereinbarten Leistungen infolge von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und anderen, nicht von TELiAS zu vertretenden Verzögerungen oder Hindernissen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Verkehrshindernisse, Witterungseinflüsse, Ausfälle des Internet- und Kommunikationsnetzes sowie hoheitliche Maßnahmen. Der Beginn und das Ende des Leistungshindernisses werden dem Kunden durch TELiAS unverzüglich in Textform angezeigt. Dies gilt nicht, wenn das Leistungshindernis nur kurze Zeit besteht oder hierdurch die Rechte des Kunden aus dem Vertrag nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Dauert das Leistungshindernis länger als 8 Wochen, so sind beide Parteien nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils zum Rücktritt berechtigt.
  4. TELiAS ist gegenüber Dritten nicht verantwortlich für Inhalte von Schriftstücken, Telefonaten, Mitteilungen oder Handlungen, die TELiAS im Auftrag des Kunden bearbeitet, angefertigt, weitergeleitet oder in sonstiger Weise vorgenommen hat. Der Kunde stellt TELiAS im Falle der Inanspruchnahme von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

I. Datenschutz

  1. TELiAS ist unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen berechtigt, Daten der Teilnehmer, insbesondere auch Bankverbindungsdaten und Steuernummern, in geeigneter Weise zu speichern und für interne Zwecke zu verwenden, wenn dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist. Zur Weitergabe dieser Daten ist TELiAS nicht berechtigt. TELiAS weist den Kunden auf § 33 BDSG hin.
  2. Im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragserfüllung erhebt TELiAS personenbezogene Daten, die ausschließlich für Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung sowie zu internen Untersuchungen genutzt werden. Der Kunde erklärt hierzu sein Einverständnis. Dies gilt nicht für den Inhalt der Kundenkorrespondenz. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt nicht.
  3. TELiAS ist berechtigt, anonymisierte Kundeninformationen für demographische Zwecke Dritten zur Verfügung zu stellen. Diese Daten dürfen von TELiAS auch zur Erstellung von Statistiken, Trenderkennung sowie zur Qualitätssicherung und Marktforschung verwendet werden. Dies gilt nicht für den Inhalt der Kundenkorrespondenz.
  4. Der Kunde erteilt mit Anmeldung oder mit Anforderung eines Angebots seine Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.
  5. Bei Anrufen für den Kunden werden die Gesprächsnotizen im Servicepoint für den Kunden bereitgestellt. Dort kann der Kunde sich diese Daten ansehen, verwalten und/oder löschen. Nach Löschung dieser Daten durch den Kunden ist TELiAS von ihrer Pflicht, diese Daten dem Kunden zur Verfügung zu stellen oder sonst wie zugänglich zu machen, unwiderruflich befreit.
  6. TELiAS wird sämtliche Daten, die sie im Laufe der Vertragsbeziehung für und über den Kunden gesammelt hat, spätestens sechs Monate nach Vertragsbeendigung löschen, es sei denn, die Verwahrung dieser Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Persönliche Daten des Kunden sind von der Löschung ausgenommen.

J. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  2. Wenn sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von TELiAS Leistungs- und Erfüllungsort.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen TELiAS und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, also nicht den Vertragsschluss als solchen betreffen, sind schriftlich niederzulegen. Die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses erfordert ihrerseits der Schriftform. Der Schriftform steht die Übermittlung durch Telefax oder E- Mail gleich.
  4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern damit keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
  5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln.


AGB der TELiAS Business Center GmbH

A. Vertragsgegenstand

  1. Das Angebot sowie die Leistungen der TELiAS Business Center GmbH (im Folgenden: TELiAS) richten sich ausschließlich an Unternehmer sowie Freiberufler, wie Rechtsanwälte, Ärzte und Steuerberater. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher.
  2. Bestandteil des Vertrages sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    (AGB) sowie vorrangig die Leistungsbeschreibung des jeweiligen Dienstes (LB) und die dazugehörigen Preislisten (Preise) in ihrer jeweils geltenden Fassung.
  3. Diese AGB gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt TELiAS nicht an, es sei denn, TELiAS stimmt schriftlich ihrer Geltung ausdrücklich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn TELiAS in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt.
  4. TELiAS ist berechtigt, die AGB, die LB und die Preise mit einer Frist von zwei Wochen zu ändern. Die jeweilige Änderung wird TELiAS dem Kunden per E-Mail oder schriftlich bekanntgeben. Die jeweilige Änderung wird Gegenstand des zwischen den Parteien bestehenden Vertrages, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Änderung widerspricht. Widerspricht der Kunde, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag in der für die ordentliche Kündigung geltenden Frist und Form zu kündigen.

B. Leistungsarten des Business Centers

TELiAS bietet verschiedene Leistungsarten an. Der konkrete Inhalt dieser Leistungsarten richtet sich im Einzelnen nach der jeweiligen LB, dem Angebotsschreiben und der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung. TELiAS bleibt auch bei Leistungserbringung Inhaberin aller Rechte.

C. Vertragsbeginn

  1. Der Kunde kann sich – je nach Leistungsart – online anmelden oder von TELiAS ein Angebot anfordern. Der Kunde erhält per E‐Mail eine Bestätigung, dass die Bestellung eingegangen ist.
  2. Der Vertrag zwischen TELiAS und dem Kunden kommt erst zustande, wenn TELiAS dem Kunden eine Vertragsbestätigung zusendet, wenn TELiAS mit der Erbringung der Leistungen beginnt oder wenn TELiAS die Leistungen bereitstellt. Die Vertragsbestätigung enthält insbesondere die Vertrags‐Nr., die Produkt‐ und Leistungsbezeichnung sowie – im Falle einer bereits erfolgten Aktivierung des Vertrages – das Datum des Beginns der Leistungserbringung. Erfolgt die Aktivierung nach Zugang der Vertragsbestätigung, wird der Kunde von TELiAS über die erfolgte Aktivierung per E‐Mail informiert.
  3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass TELiAS sich bei der SCHUFA und/oder anderen Wirtschaftsdateien bereits vor und/oder nach Vertragsschluss Auskünfte über ihn einholen darf. Der Kunde ist ferner damit einverstanden, dass TELiAS diesen Unternehmen im Gegenzug mitteilen darf, falls Maßnahmen (z.B. Mahnverfahren, Erkenntnisverfahren, Zwangsvollstreckung) eingeleitet worden sind. Zum Zweck der Entscheidung über die Annahme, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebt oder verwendet TELiAS Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
  4. TELiAS ist berechtigt, vor und/oder nach Vertragsschluss die Identität des Kunden und seiner gesetzlichen Vertreter zu prüfen. Der Kunde verpflichtet sich, hieran mitzuwirken. TELiAS kann ferner vom Kunden die Vorlage von handels‐, gesellschafts‐, gewerbe‐ und/oder steuerrechtlichen Unterlagen verlangen, die seine Eigenschaft als Unternehmer belegen. Bis zum Eintreffen und der Prüfung der Unterlagen ist TELiAS berechtigt, die Aktivierung der einzelnen Dienste aufzuschieben oder vorrübergehend zu unterbrechen, unter Fortzahlung der vereinbarten Preise.
  5. TELiAS ist berechtigt, einzelne Kunden abzulehnen. Lehnt TELiAS einen Kunden ab, so hat dieser von ihm bereits in Anspruch genommene Dienste gleichwohl entsprechend der jeweils gültigen Preise zu vergüten.
  6. TELiAS kann die Erbringung von Leistungen von der Zahlung einer angemessenen Sicherheitsleistung in bar abhängig machen. Als angemessen vereinbaren die Parteien eine Sicherheitsleistung in Höhe des Dreifachen des zu erwartenden Bruttoumsatzes eines Abrechnungszeitraumes, mindestens jedoch 100,00 EUR je Leistungsart. Die Sicherheitsleistung wird nicht verzinst. Eine Verwahrung der Sicherheitsleistung auf einem gesonderten Konto wird nicht geschuldet. TELiAS ist zur Verrechnung der Sicherheitsleistung mit noch offenen Forderungen erst ab Beendigung des Vertrages und der Fälligkeit der letzten Rechnung verpflichtet.
  7. Sollten zwei oder mehr Personen auf Seiten des Kunden den Vertrag unterschrieben haben, so haften diese gegenüber TELiAS als Gesamtschuldner.

D. Vertragsdauer – Vertragsbeendigung

  1. Das Vertragsverhältnis wird – wenn nicht anders vereinbart – auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine zeitliche Befristung oder die Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit sind möglich. Unbefristet abgeschlossene Verträge können von den Parteien jederzeit zum Ende des Folgemonats gekündigt werden.
  2. Ist der Vertrag auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen, so ist der Vertrag für beide Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende, frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, kündbar. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um den vereinbarten Vertragszeitraum, wenn er nicht ordnungsgemäß gekündigt wird und sich aus den LB und der jeweiligen Vereinbarung nichts anderes ergibt.
  3. Kündigungen haben in Text‐ oder Schriftform zu erfolgen. Zur Fristwahrung ist der Eingang der Kündigungserklärung beim jeweiligen Vertragspartner erforderlich.
  4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Ein wichtiger Grund, der TELiAS zur Kündigung des Vertragsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt, liegt insbesondere vor,
  • wenn der Kunde mit einer Zahlung für mindestens zwei aufeinander folgende Monate oder mit einem nicht unerheblichen Teil der vereinbarten Vergütung in Verzug gerät; nicht unerheblich ist ein Vergütungsteil dann, wenn er der durchschnittlichen Vergütungsforderung von TELiAS gegenüber dem Kunden von zwei Monaten entspricht,
  • der Kunde eine vereinbarte Sicherheitsleistung nicht rechtzeitig erbringt,
  • der Kunde in erheblichem Umfang und wiederholt gegen die Hausordnung verstößt,
  • der Kunde die Geschäftsräume und sonstigen Leistungen zu straf‐, ordnungs‐ und sittenwidrigen Geschäftszwecken nutzt oder ein hinreichender Verdacht einer solchen Nutzung besteht;
  • das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
  • dem Kunden, einem seiner Rechtsvorgänger, einem seiner gesetzlichen Vertreter oder einem seiner leitenden Angestellten und Mitarbeiter gegenüber bereits früher gekündigt worden ist,
  • TELiAS seitens ihres Vermieters die Erlaubnis zur Untervermietung in Bezug auf den einzelnen Kunden entzogen wird,
  • der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung die vertragswidrige Nutzung des Business Centers, der Räumlichkeiten oder der Arbeitsplätze fortsetzt und dadurch die Rechte von TELiAS nicht nur geringfügig verletzt, insbesondere, wenn er einem Dritten die Nutzung unbefugt überlässt oder
  • der Kunde vertragliche Pflichten in grober Weise verletzt.
  1. Kündigt TELiAS das Vertragsverhältnis fristlos, so werden die für die gesamte Laufzeit des Vertrages noch ausstehenden Vergütungen sofort als Schadenersatz fällig. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt TELiAS unbenommen; gleiches gilt für den Nachweis eines niedrigeren Schadens durch den Kunden.
  2. Gibt TELiAS den Bürostandort auf, so verpflichtet sie sich, den Kunden frühzeitig, d.h. in der Regel drei Monate vor dem geplanten Beendigungszeitpunkt, hierüber in Kenntnis zu setzen.
  3. Bei Vertragsbeendigung verpflichtet sich der Kunde, unverzüglich einen Post‐Nachsendeantrag zu stellen, damit keine Postsendungen mehr bei TELiAS eingehen. TELiAS ist berechtigt, die Annahme von Postsendungen zu verweigern oder dafür das doppelte Entgelt je Bearbeitungsvorgang zu berechnen.

E. Pflichten und Rechte des Kunden

  1. Der Kunde ist zur ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die Einrichtungen und die Räumlichkeiten, die ihm von TELiAS im Rahmen der verschiedenen Leistungsarten zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden, pfleglich zu behandeln und ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zu nutzen.
  3. Der Kunde darf seine Geschäftstätigkeit in Zusammenhang mit den Leistungen von TELiAS nur unter der im Vertrag angegebenen Firma ausüben. Eine Ausübung unter einer anderen Firma oder einem anderen Namen ist – auch wenn die ausübenden Personen identisch sind – nur gestattet, wenn TELiAS ihre schriftliche Zustimmung erteilt hat.
  4. Der Kunde darf die Nutzung seines Accounts und der Dienste von TELiAS nicht an Dritte überlassen oder in sonstiger Weise übertragen. Dritte sind alle von der Firma des Kunden abweichenden natürlichen oder juristischen Personen.
  5. Der Kunde sichert zu, die vereinbarten Dienstleistungen für keinerlei geschäftliche oder private Aktivitäten zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Der Kunde wird jeden Eindruck im Rechts‐ und Geschäftsverkehr vermeiden, dass die von ihm zu verantwortenden Aktivitäten TELiAS zuzurechnen sind oder von dieser ausgehen.
  6. Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche, insbesondere steuer‐, gewerbe‐, register‐, standes‐ und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Ebenso ist der Kunde dafür verantwortlich, dass durch die Nutzung Rechte Dritter nicht verletzt werden.
  7. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Daten, die für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der Leistungen erforderlich sind, verantwortlich.
  8. Der Kunde verpflichtet sich, die Hausordnung des Business Centers einzuhalten.
  9. Der Kunde verpflichtet sich, seinen Online‐Account vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen, insbesondere die ihm zugewiesenen Passwörter angemessen zu sichern und vor Verlust zu schützen.
  10. Der Kunde stellt sicher, dass durch von ihm bereitgestellte bzw. empfangene Leistungen und Informationen keine Verstöße gegen Rechte Dritter sowie Gesetze vorliegen. Der Kunde stellt ferner sicher, dass an Gegenständen, die der Kunde in die Geschäftsräume einbringt, keine Rechte Dritter bestehen.
  11. Verderbliche, schädliche oder gefährliche Gegenstände sowie Sperrgut dürfen nicht an die Adresse des Business Centers geliefert werden. TELiAS ist nicht verpflichtet, derartige Gegenstände anzunehmen.
  12. Der Kunde erklärt – soweit er einer vertraglichen oder gesetzlichen Schweigepflicht unterliegt, dass TELiAS zum Zwecke der Vertragserfüllung nicht gegen diese Schweigepflicht verstößt. Der Kunde stellt TELiAS von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der Pflicht des Kunden zur Verschwiegenheit gegenüber TELiAS erheben.

F. Pflichten und Rechte von TELiAS

  1. TELiAS verpflichtet sich, Informationen, die sie im Rahmen der Tätigkeit für den Kunden über das Unternehmen des Kunden erhält, vertraulich zu behandeln und nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden an Dritte weiterzugeben. Dies gilt nicht, wenn TELiAS zur Weitergabe der Informationen gesetzlich verpflichtet ist. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. TELiAS verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern eine vollumfängliche Verschwiegenheitsverpflichtung zu treffen.
  2. TELiAS gewährleistet den ordnungsgemäßen Bürobetrieb innerhalb der dem Kunden bekannten Geschäftszeiten. Bei technischen Störungen ist TELiAS verpflichtet, diese innerhalb einer angemessenen Zeit zu beseitigen oder die Beseitigung zu veranlassen. Die Pflicht zur Beseitigung technischer Störungen beginnt erst, nachdem TELiAS von technischen Störungen durch den jeweiligen Kunden Kenntnis erlangt hat.
  3. Dem Kunden ist bekannt, dass TELiAS im Rahmen der Leistungserbringung auf die Erbringung von Leistungen durch Dritte, insbesondere Telekommunikationsunternehmen, angewiesen ist und auf die Erbringung dieser Drittleistungen keinen Einfluss hat. TELiAS schuldet daher keine 100 %ige Erreichbarkeit der gegenüber dem Kunden angebotenen Dienste und Leistungen.
  4. TELiAS handelt nicht als Vertreter oder als Erfüllungs‐ oder Verrichtungsgehilfe des Kunden. Für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte stellt der Kunde TELiAS von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
  5. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist TELiAS berechtigt, etwaige vom Kunden zurückgelassene Gegenstände oder Unterlagen des Kunden auf dessen Kosten zu entsorgen. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht.
  6. TELiAS ist berechtigt, sämtliche Vertragspflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen.

G. Preise – Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise richten sich nach den jeweils vereinbarten Konditionen (Angebote und Preislisten). Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie bestehen aus Preisen für die Einrichtung (einmalig) und für die Bereitstellung (monatlich) der Dienste sowie aus nutzungsabhängigen Preisen.
  2. TELiAS behält sich das Recht vor, die Leistungsentgelte für künftige Leistungen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen durch Dritte, eintreten. Abschnitt A. Abs. 4 dieser AGB gilt entsprechend.
  3. Der Kunde wird per E‐Mail benachrichtigt, dass eine Rechnung zum Download für ihn im Servicepoint bereitgehalten wird. TELiAS sendet dem Kunden die Rechnung auf dessen Wunsch gegen Gebühr von 1,70 Euro je Rechnung per Post zu. Dies gilt auch, wenn eine Zustellung der Rechnungsnachricht per E‐Mail nicht möglich ist. Die Rechnungsstellung wird zu Beginn des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats erfolgen.
  4. Rechnungen können nicht berechnete Leistungen aus den Vormonaten enthalten.
  5. TELiAS ist berechtigt, im Einzelfall – beispielsweise bei einem ungewöhnlichen Leistungsanfall – vorzeitig abzurechnen.
  6. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt unbar durch folgende Zahlungsmittel:
  • SEPA‐Basislastschrift;
  • Kreditkarte (MasterCard, VISA oder American Express). Im Falle eines anderen Zahlungsverfahrens ist TELiAS berechtigt, eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 6,00 Euro netto je Zahlungseingang zu verlangen.
  1. TELiAS wird den Kunden über das zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung vereinbarte Zahlungsmittel auf der Rechnung informieren und das Datum der Fälligkeit auf der Rechnung ausweisen. Erfolgt der Einzug des Rechnungsbetrages per SEPA‐Lastschrift, wird TELiAS zudem die Referenznummer des SEPA‐Lastschriftmandates sowie die Gläubigeridentifikationsnummer auf der Rechnung mitteilen (Pre‐Notification). Die Frist für die Vorabankündigung (Pre‐Notification) wird hiermit bis auf 3 Tage verkürzt. Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Erteilung und Durchführung der SEPA-Lastschrift erforderlichen Angaben zu machen und TELiAS bei Aufforderung unverzüglich ein Mandat zur SEPA‐Lastschrift zu erteilen. Kommt es nach Ausstellung der Rechnung aber noch vor Fälligkeit zu einer Änderung der Zahlungsmitteldaten, so ist TELiAS nur verpflichtet, eine Bestätigung über die Änderung des Zahlungsmittels bzw. der Zahlungsdaten auszustellen. Ist der Kunde nicht identisch mit dem Kontoinhaber, so verpflichtet sich der Kunde, den abweichenden Kontoinhaber stets ordnungsgemäß im Rahmen der SEPA‐Lastschrift zu informieren.
  2. Für die Nichteinlösung von Zahlungen (Lastschrift‐ und Kreditkartenbuchungen) bzw. die spätere Rücknahme von Gutschriften vereinbaren die Parteien eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von jeweils 9,50 Euro netto. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt TELiAS unbenommen; gleiches gilt für den Nachweis eines niedrigeren Schadens durch den Kunden. Der Kunde hat TELiAS rechtzeitig über den Widerruf des SEPA-Lastschriftmandates schriftlich zu informieren.
  3. Die Leistungsentgelte sind ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Hiervon abweichend sind Rechnungen über Einrichtungskosten sofort zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Verzugsfall ist TELiAS berechtigt, gegenüber dem Kunden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern und die Kosten für Mahnungen in Höhe von jeweils 5,00 € pro Mahnung zusätzlich in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt TELiAS unbenommen; gleiches gilt für den Nachweis eines niedrigeren Schadens durch den Kunden.
  4. Im Falle des Verzugseintritts ist TELiAS berechtigt, die vereinbarten Leistungen bis zum endgültigen Ausgleich der offenen Rechnungen kostenpflichtig zu suspendieren. Die Suspendierung lässt die Pflicht zur Zahlung von nutzungsunabhängigen Entgelten, insbesondere eines etwaigen monatlichen Grundentgeltes, unberührt. Einwände gegen die Rechnung hat der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsdatum schriftlich zu erheben. Die Erhebung von Einwänden berechtigt den Kunden nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (Rücklastschrift). Erkennt TELiAS die Einwände ganz oder teilweise an, so erstattet TELiAS zuviel gezahlte Beträge. Veranlasst der Kunde eine Rücklastschrift, trägt er die damit verbundenen Kosten von TELiAS. Darüber hinaus ist TELiAS in diesem Fall zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt.

H. Warenlieferung: Gefahrübergang – Eigentumsvorbehalt – Mängelansprüche

  1. TELiAS bietet den Kunden des Business Centers die Lieferungen von Büromaterial und sonstigen Gegenständen an.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe der Ware an den Kunden, den Frachtführer oder einen anderweitig Beauftragten auf den Kunden über. Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, so steht dieser der Übergabe gleich. Wird die Ware auf Grund verspäteter Abnahme seitens des Kunden, insbesondere wenn dieser die Beförderung der Ware in zu vertretender Weise verzögert, bei TELiAS oder einem Dritten gelagert, so trägt der Kunde hierfür Kosten und Risiko. Die vereinbarten Zahlungsfristen bleiben davon unberührt.
  3. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Eigentum von TELiAS. Dies gilt auch hinsichtlich künftig entstehender oder bedingter Forderungen. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware unter Eigentumsvorbehalt nur dann berechtigt, wenn die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen auf TELiAS übergehen. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nicht verpfänden, zur Sicherheit übereignen oder mit sonstigen Rechten Dritter belasten. Wird die Vorbehaltsware dennoch belastet, so ist der Kunde zur sofortigen Mitteilung an TELiAS verpflichtet. Soweit der Dritte die Kosten der Intervention nicht erstatten kann, haftet insoweit der Kunde gegenüber TELiAS.
  4. Zur Geltendmachung von Mängeln muss der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs‐ und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommen. Nehmen der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person die Ware vorbehaltlos an, so ist eine nachträgliche Reklamation wegen der äußeren Beschaffenheit der Lieferung ausgeschlossen. Sonstige Mängel, die für den Kunden auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren, sind TELiAS unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls gilt die Ware als mangelfrei genehmigt. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde TELiAS auf deren Verlangen hin eine sachgerechte Prüfung des Mangels nicht unverzüglich ermöglicht.
  5. Rügt der Kunde den Mangel fristgerecht und in ordnungsgemäßer Form, so ist TELiAS nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Nachlieferung binnen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, wenn der gerügte Mangel den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht nur unerheblich einschränkt. Schlägt auch die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Teilmängel können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen.
  6. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ab Gefahrübergang 12 Monate; für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Die Nacherfüllung lässt die Verjährungsfrist nicht neu beginnen.

I. Aufrechnung – Zurückbehaltungsrechte

  1. Dem Kunden steht die Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftigen oder anerkannten Forderungen zu. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur insoweit zu, als sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Eine gegen TELiAS gerichtete Forderung kann nur mit deren vorheriger schriftlicher Zustimmung ganz oder teilweise abgetreten werden.
  2. TELiAS ist berechtigt mit und gegen fällige und nichtfällige Forderungen – unabhängig vom Rechtsgrund – aufzurechnen.

J. Konkurrenzschutz – Wettbewerbsverbot – Abwerbungsverbot

  1. TELiAS gewährt dem Kunden keinen Konkurrenzschutz.
  2. Der Kunde darf keine Tätigkeit ausüben, die in Wettbewerb zu den Tätigkeiten von TELiAS stehen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter, die TELiAS zur Durchführung der Leistungen einsetzt, während der Laufzeit des Vertrages und sechs Monate nach Beendigung des Vertrages für sich oder für verbundene Unternehmen abzuwerben, durch Dritte abwerben zu lassen Anderenfalls verpflichtet sich der Kunde, an TELiAS eine Abwerbegebühr in Höhe des Dreifachen des letzten Monatsgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters zu zahlen.

K. Haftung

  1. TELiAS haftet sowohl bei vertraglichen, außervertraglichen – insbesondere deliktischen – Ansprüchen sowie aus Verschulden bei Vertragsschluss nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. In gleicher Weise haftet TELiAS für ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs‐ und Erfüllungsgehilfen. TELiAS haftet ferner für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Der Kunde haftet gegenüber TELiAS für alle Schäden, die aus der Verletzung der sich insbesondere aus diesen AGB ergebenden Kundenpflichten entstehen. Die Parteien vereinbaren einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 100,00 Euro für jeden Fall der Verletzung dieser Pflichten. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt TELiAS unbenommen; gleiches gilt für den Nachweis eines niedrigeren Schadens durch den Kunden.
  3. TELiAS haftet nicht bei Unterbrechungen und Verzögerungen der vereinbarten Leistungen infolge von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und anderen, nicht von TELiAS zu vertretenden Verzögerungen oder Hindernissen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Verkehrshindernisse, Witterungseinflüsse, Ausfälle des Internet‐ und Kommunikationsnetzes, teilweise oder vollständige Zerstörung der Immobilie und hoheitliche Maßnahmen. Der Beginn und das Ende des Leistungshindernisses werden dem Kunden durch TELiAS unverzüglich in Textform angezeigt. Dies gilt nicht, wenn das Leistungshindernis nur kurze Zeit besteht oder hierdurch die Rechte des Kunden aus dem Vertrag nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Dauert das Leistungshindernis länger als 8 Wochen, so sind beide Parteien nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils zum Rücktritt berechtigt.
  4. TELiAS ist gegenüber Dritten nicht verantwortlich für Inhalte von Schriftstücken, Telefonaten, Mitteilungen oder Handlungen, die TELiAS im Auftrag des Kunden bearbeitet, angefertigt, weitergeleitet oder in sonstiger Weise vorgenommen hat. Der Kunde stellt TELiAS für den Fall der Inanspruchnahme von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

L. Änderung der Rechtsform – Wechsel beim Unternehmensträger

  1. Der Kunde verpflichtet sich, TELiAS unverzüglich über Änderungen der Rechtsform, der gesetzlichen Vertretung, der Anschrift, seiner Kontoverbindung und sonstiger vertragsrelevanter Daten zu unterrichten.
  2. Bei vollständiger oder teilweiser Veräußerung des Unternehmens des Kunden, Verschmelzung oder sonstigen Umwandlungen, die zu einer Änderung des Rechtsträgers des Unternehmens führen, ist für den Eintritt des Rechtsnachfolgers in das Vertragsverhältnis die Zustimmung von TELiAS erforderlich. Ein Anspruch des Rechtsnachfolgers des Kunden auf Fortsetzung des Vertragsverhältnisses besteht nicht.

M. Datenschutz – Schweigepflicht

  1. TELiAS ist unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen berechtigt, Daten der Teilnehmer, insbesondere auch Bankverbindungsdaten und Steuernummern, in geeigneter Weise zu speichern und für interne Zwecke zu verwenden, wenn dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist. Zur Weitergabe dieser Daten ist TELiAS nicht berechtigt. TELiAS weist den Kunden auf § 33 BDSG hin.
  2. Im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragserfüllung erhebt TELiAS personenbezogene Daten, die ausschließlich für Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung sowie zu internen Untersuchungen genutzt werden. Der Kunde erklärt hierzu sein Einverständnis. Dies gilt nicht für den Inhalt der Kundenkorrespondenz. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt nicht.
  3. TELiAS ist berechtigt, anonymisierte Kundeninformationen für demographische Zwecke Dritten zur Verfügung zu stellen. Diese Daten dürfen von TELiAS auch zur Erstellung von Statistiken, Trenderkennung sowie zur Qualitätssicherung und Marktforschung verwendet werden. Dies gilt nicht für den Inhalt der Kundenkorrespondenz.
  4. Der Kunde erteilt mit Anmeldung oder mit Anforderung eines Angebots seine Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.
  5. TELiAS wird sämtliche Daten, die sie im Laufe der Vertragsbeziehung für und über den Kunden gesammelt hat, spätestens sechs Monate nach Vertragsbeendigung löschen, es sei denn, die Verwahrung dieser Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Persönliche Daten des Kunden sind von der Löschung ausgenommen.

N. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des UN – Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  2. Wenn sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von TELiAS Leistungs‐ und Erfüllungsort.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen TELiAS und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, also nicht den Vertragsschluss als solchen betreffen, sind schriftlich niederzulegen. Die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses erfordert ihrerseits die Schriftform. Der Schriftform steht die Übermittlung durch Telefax oder E‐ Mail gleich.
  4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern damit keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
  5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln.