Rechtssichere Verschwiegenheit
Alle Mitarbeiterinnen von TELiAS bearbeiten Anrufe für Ihre Kanzlei unter Berücksichtigung der besonderen Verschwiegenheitsverpflichtung im Zusammenhang mit der Tätigkeit für Rechtsanwälte nach § 203 StGB und nach § 53 StPO für alle tätigen Mitarbeiter des Rechtsanwaltes.
Ihre Rufnummern bleiben erhalten
Für Ihre Mandanten ändert sich nichts. Ihre Kanzlei bleibt unter den bekannten Rufnummern erreichbar. Ihr Anwaltssekretariat aktivieren Sie, wenn Sie z.B. bei Gericht oder im Mandantengespräch sind oder dauerhaft als Vorzimmer.
Faxe ohne Faxgerät empfangen
Telefaxe können Sie einfach in Ihrem Anwalts-Telefonservice empfangen. Hierfür erhalten Sie eine Ortsrufnummer, auf die Sie Ihre bestehende Faxnummer einfach umleiten. Drucken Sie Ihre Faxe aus, archivieren Sie sie oder leiten Sie sie weiter.