TELiAS
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Innovationspreis IT 2010 - Kategoriesieger Office

Leistungsbeschreibung für
0800-, 0180 und 0700-Rufnummern

Standardleistungen:

  1. Die TELiAS GmbH (im Folgenden TELiAS genannt) erbringt die im Folgenden beschriebenen Leistungen auf Grundlage der im Internet unter www.telias.de/agb.php veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dieser Leistungsbeschreibung und den aktuellen Preislisten.


  2. Für die Rufnummern mit den Tarifziffern 0180 1 bis 5 und 0700 werden die von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BnetzA) in deren Amtsblatt allgemein festgelegten Endkundenentgelte im Verhältnis zu den Anrufern berechnet.


  3. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der hier geregelten Leistungen von TELiAS ist ein bereits vorhandenes TELiAS-Sekretariat sowie eine dem Kunden von der BnetzA zugeteilte Servicerufnummer. Diese Zuteilung der Rufnummer ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, TELiAS über einen etwaigen Widerruf der von der BnetzA zugeteilten oder zurückgegebenen Rufnummer zu unterrichten.


  4. Ziele sind Rufnummern von Telefon- und Fax-Anschlüssen im In- und Ausland sowie das TELiAS Sekretariat und das TELiAS Fax. TELiAS bietet dem Kunden bis zu fünf wählbare Ziele, wobei das letzte Ziel immer TELiAS ist. Welche Zielrufnummer jeweils erreicht werden soll, kann der Kunde über den Servicepoint von TELiAS selbstständig festlegen. TELiAS aktiviert jede Rufnummer mit dem Ziel Sekretariat als Grundeinstellung.


  5. TELiAS stellt dem Kunden über den Internet-Servicepoint ein Anrufmanagement zur Nutzung der Rufnummern zur Verfügung. Mittels des Anrufmanagements definiert der Kunde, entsprechende Zielrufnummernketten zu, denen ankommende Verbindungen weitergeleitet werden.


  6. TELiAS schaltet ankommende Anrufe aus den Rufnummern-Gassen 0800, 0180 und 0700 aus dem In- und Ausland zu vom Kunden im Anrufmanagement bestimmten Zielen weiter. Der Kunde stellt mit Angabe der Zielrufnummer sicher, dass der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeleitet werden sollen, damit einverstanden ist. Ankommende Anrufe werden zunächst auf das erste Ziel der Zielrufnummernkette weitergeleitet. Sofern das erste Ziel ein Besetztzeichen signalisiert oder die Verbindung innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Timeout) nicht entgegengenommen wird, wird die Verbindung zum nächsten Ziel in der Kette weitergeleitet.


  7. TELiAS liefert dem Kunden über den Internet Servicepoint Statistiken im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften (TKG, TDSV, TDDSG, BDSG o.a.). Aufgrund dieser Bestimmungen sind die Statistiken hinsichtlich der personenbezogenen Daten von Anrufern anonymisiert.


  8. Entstehende Verbindungspreise, Einrichtungs- und Grundgebühren werden dem Kunden gemäß der aktuellen Preisliste berechnet. Für die Verbindungen sind die Verbindungsdauer, die Tarifzeit sowie die Netzherkunft als auch das Netzziel maßgebend. Für die Einrichtungsgebühren der Tag der Beauftragung. Monatlich berechnete Entgelte sind beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung anteilig für den Rest des Monats zu zahlen. Das Entgelt wird nach den tatsächlichen Tagen des jeweiligen Monates berechnet. Rechnungen können unberechnete Beträge aus dem Vormonat enthalten.


  9. Der Kunde erhält von TELiAS für generierte Anrufvolumen auf 0180-Rufnummern eine Werbekostenpauschale, wenn der Kunde in der getätigten Werbung und Veröffentlichungen seiner geschalteten Rufnummer ausdrücklich mit dem Namen von TELiAS wirbt bzw. hinweist. Das vom Anrufer für die Verbindung zur 0180-Rufnummer zu zahlende Entgelt wird dem Kunden nur insoweit ausgeschüttet, als dass in der aktuellen Preisliste eine Werbekostenpauschale ausdrücklich vorgesehen ist. TELiAS wird die Werbekostenpauschale an die vom Kunden angegebene Bankverbindung auszahlen, sofern TELiAS diese Vergütung von den Netzbetreibern von TELiAS erhält bzw. einziehen kann.


  10. TELiAS ist berechtigt, die Bereitstellung und Aktivierung der 0800-Rufnummern von einer Sicherheitsleistung in angemessener Höhe abhängig zu machen. Diese Sicherheitsleistung ist vor Freischaltung oder auf erste Anforderung von TELiAS zu erbringen. Die Sicherheitsleistung ist durch Hinterlegung von Geld auf das Konto von TELiAS oder eine selbstschuldnerische Bürgschaft auf erste Anforderung bei einer deutschen Großbank zu erbringen. Die Höhe der Sicherheitsleistung bemisst sich aus den durchschnittlich entrichteten Gebühren für die geschalteten Rufnummern für zwei Monate. Sollte der Kunde, dem Verlangen von TELiAS nach Hinterlegung einer Sicherheitsgebühr nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nachkommen, ist TELiAS berechtigt, die Leistung fristlos zu kündigen.


Zusätzliche Leistungen:

TELiAS erbringt, jeweils nach Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten, gegen gesondertes Entgelt, das sich nach der Auftragserteilung gültige Preisliste richtet, insbesondere folgende zusätzlichen Leistungen:

  1. Beauftragung einer Rufnummer 0800, 0180 oder 0700 im Auftrag und auf Rechnung des Kunden bei der Bundesnetzagentur.
  2. Überlassung einer Servicerufnummer (0800, 0180, 0700) aus dem Rufnummernpool von TELiAS.
  3. Administration von Standardroutings über die TELiAS Hotline.
  4. Einrichtung von Sonderroutings wie ursprungs-, zeit- und überlaufabhängig.
  5. Portierung einer Servicerufnummer zu einem anderen Netzbetreiber

 

Stand 01.09.2006

 



TELiAS Büroservice, Sekretariatsservice, Telefonzentrale, Servicerufnummer und Geschäftsadresse in Köln

  Sommeraktion bis 30.09.2010