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Die TELiAS GmbH (im folgenden TELiAS genannt) erbringt die nachstehenden
beschriebenen Leistungen auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie
dieser Leistungsbeschreibung und den aktuellen Preislisten, die im Internet unter
www.telias.de/agb.php veröffentlicht sind.
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TELiAS unterstützt den Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen
Möglichkeiten in seiner Erreichbarkeit, indem sie Anrufe im Namen des Kunden als
Telefonsekretariat sowie im Outsourcing der Telefonzentrale entgegen nimmt und
verarbeitet, sowie Fax-Meldungen elektronisch aufbereitet und verarbeitet.
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Die ordnungsgemäße Zuführung der Anrufe zum Sekretariat gewährleistet der Kunde
eigenverantwortlich, zum Beispiel durch die Einrichtung einer Anrufweiterschaltung (AWS)
beim Teilnehmer-Netzbetreiber oder in seiner Telefonanlage.
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TELiAS stellt dem Kunden für die Zuführung der Verbindungen eine Telefon- und eine Fax-
Rufnummer je Sekretariat zur Verfügung, im folgenden Tele-PIN und Fax-PIN genannt.
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Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erteilung einer bestimmten Rufnummer oder auf
Eintragung dieser in öffentliche Verzeichnisse. TELiAS bleibt Inhaber sämtlicher Rechte
und Pflichten an den bereitgestellten Rufnummern. Insbesondere hat der Kunde keinen
Anspruch auf Überlassung nach Beendigung des Vertrages. Im Standard handelt es sich bei
der Tele-PIN und Fax-PIN um eine 01803-Rufnummer (0,09 EUR/Min. Festnetz, max. 0,42 EUR/Min.
Mobilfunk). Auf Wunsch bietet TELiAS dem Kunden ebenfalls die Bereitstellung von
Festnetz-Rufnummern mit Kölner Vorwahl kostenlos an. Die Anzahl der Ziffern der Tele-
PIN bzw. Fax-PIN beträgt bis zu 15 Ziffern.
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Alternativ zur Standard-Tele-PIN/Fax-PIN bietet TELiAS dem Kunden optional die
Einrichtung einer Regio-Tele-PIN aus dem jeweiligen Vorwahlbereich des Kunden an. Für
die Zuteilung der Regio-Tele-PIN ist der Ortsbezug durch den Kunden gemäß den
Anforderungen der Bundesnetzagentur nachzuweisen (z.B. durch Handelsregisterauszug
oder Telefon-Rechnung).
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Die Kosten für die Zuführung von Anrufen und Fax-Meldungen sind nicht Gegenstand der
Leistungen und Preislisten von TELiAS. Eventuell benötigte Anrufweiterschaltungen (AWS)
von Teilnehmernetzanschlüssen des Kunden sind ebenfalls nicht Gegenstand der
Leistungen der TELiAS. Die Kosten der Anrufweiterschaltung, die dem Kunden ggf. durch
Dritte (z.B. Netzbetreiber des Kunden) in Rechnung gestellt werden, werden nicht auf die
Preise der TELiAS angerechnet und können auch nicht an die TELiAS durchgereicht
werden.
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Die Sekretariatsdienste der TELiAS sind auf eine 24-Stunden Verfügbarkeit ausgerichtet.
Persönlich stehen die Sekretariatsmitarbeiter von Montag bis Freitag in einer Kernzeit von
08:00 bis 19:00 Uhr und in einer Nebenzeit von 19:00 bis 22:00 Uhr sowie optional Samstag
und Sonntag von 08:00 bis 19:00 Uhr zur Verfügung, außer an bundesweit einheitlichen
deutschen Feiertagen. Nachfolgend werden die Kern- und Nebenzeit sowie das
Wochenende auch als Servicezeit beschrieben.
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Anrufe die außerhalb der Servicezeit erfolgen, nimmt TELiAS automatisiert durch eine
neutrale Ansage entgegen (Nachtansage). In Abhängigkeit des gewählten Tarifs bietet
TELiAS die Möglichkeit die Nachtansage zu individualisieren. Für eine Individualisierung der
Nachtansage liefert der Kunde entweder eine Audiodatei im Format .wav oder lässt diese
von TELiAS kostenpflichtig produzieren.
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Mit der Option FlexConnect bietet TELiAS dem Kunden die Möglichkeit ein individuelles
Servicezeitfenster (z.B. von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr) einzurichten. Außerhalb dieses
individuellen Servicezeitfensters spielt TELiAS die Nachtansage ab.
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Unter der bereitgestellten Fax-PIN bietet TELiAS die elektronische Annahme von Fax-
Mitteilungen unabhängig von den Servicezeiten an. Die Fax-Mitteilungen werden wahlweise
im Format PDF oder TIFF aufbereitet.
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Während der Servicezeiten übernimmt TELiAS die persönliche Annahme von eingehenden
Anrufen mittels der im Servicepoint vom Kunden hinterlegten Informationen sowie auf
Wunsch die Weiterleitung auf eine vom Kunden zu benennende Rufnummer.
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Zur Steuerung der Sekretariatsdienste stellt TELiAS dem Kunden einen internetbasierten
Servicepoint zur Verfügung. Insbesondere sind von Kundenseite folgende Daten zu
hinterlegen, damit TELiAS die Sekretariatsleistung für den Kunden erbringen kann:
a. Meldetext
b. Sekretariatsstammdaten (Kontaktdaten)
c. Verfügbarkeit/Status-Informationen
d. Anweisungen zur Gesprächsführung
e. Mitarbeiter- und Abteilungslisten
f. Geschäfts- und Öffnungszeiten
g. Branchen-Kennzeichnung
h. Informationen zum Unternehmen
i. Benachrichtigungs-Optionen
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Die Anrufannahme durch Mitarbeiter von TELiAS beinhaltet die Aufnahme und Erledigung
von einfachen geschäftlichen Vorgängen (Aufnahme und Weiterleitung von Informationen
sowie Bestell- oder Auftragsannahmen), sofern diese vorab über den Servicepoint einem
festgelegten und für TELiAS einfach standardisierbaren Schema folgen. TELiAS behält sich
insoweit vor, Art und Umfang der Anrufannahme auf ein dem Vertragsverhältnis
angemessenes Maß zu begrenzen. Individuelle Verkaufs- oder Beratungsdienstleistungen
im Auftrag des Kunden durch Mitarbeiter der TELiAS sind in jedem Fall ausgeschlossen.
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Die Anrufe werden je nach Situation in deutscher oder englischer Sprache geführt. Eine
Haftung für nicht in deutscher Sprache geführte Gespräche, wird nicht übernommen.
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TELiAS verarbeitet eingehende Anrufe nach Absprache mit dem Kunden. Sämtliche für die
Anrufannahme relevanten Informationen sind vom Kunden selbstständig im Servicepoint zu
hinterlegen und zu pflegen. Soweit eine Absprache in Einzelfällen nicht möglich ist, erbringt
TELiAS ihre Dienstleistungen so, wie es dem mutmaßlichen Willen des Kunden entspricht.
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TELiAS ist bemüht, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, dass die zuvor genannten
Dienstleistungen jederzeit im vertraglich vereinbarten Umfang erbracht werden können.
Sie sorgt unter anderem durch Schulungen der Mitarbeiter und anderweitige Qualitätssicherungsmaßnahmen
dafür, dass die Anrufannahme und andere angebotene
Dienstleistungen stets mit der größten Sorgfalt ausgeführt werden. Gleichwohl kann nicht
völlig ausgeschlossen werden, dass Informationen in Einzelfällen versehentlich
unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig verstanden bzw. weitergeleitet werden. Für
einen möglichst umfassenden Schutz vor den hieraus ggf. resultierenden Schäden ist daher
die ergänzende Mitwirkung des Kunden unabdingbar.
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Zur Vorbeugung fehlerhafter Auskünfte und Beschwerden der Anrufer ist der Kunde
verpflichtet, TELiAS unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er die für ihn bestimmten
Benachrichtigungen nicht abrufen kann oder wird (z.B. Urlaub oder technische Probleme).
Sollten fehlerhafte Anrufe an den Kunden weitergeleitet worden sein, so ist der Kunde
verpflichtet, TELiAS unverzüglich davon zu informieren. Kommt der Kunde dieser
Verpflichtung nicht nach, ist TELiAS von jeglicher Haftung freigestellt.
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TELiAS behält sich eine zeitweise eingeschränkte Verfügbarkeit und Unterbrechung der
Sekretariatsdienste vor. Insbesondere bei:
- Belegung aller verfügbaren Mitarbeiter im Sekretariat im Zuge eines
überdurchschnittlichen Anrufaufkommens
- Wartungsarbeiten und Reparaturen, die zur Betriebssicherung beitragen
- Erweiterungen der eingesetzten Systeme
TELiAS wird alle ihr zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um derartige Beschränkungen so
gering wie möglich zu halten. Bei absehbar längeren Beschränkungen der Dienste wird
TELiAS den Kunden unterrichten.
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Der Kunde verpflichtet sich, TELiAS rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen, wenn zu
erwarten ist, dass das Anrufaufkommen (z.B. bei Werbeaktionen) über das bis dahin übliche
Volumen deutlich hinausgehen wird. Im Fall, dass TELiAS ankommende Anrufe nicht
rechtzeitig verarbeiten kann, erfolgt gegenüber dem Anrufer die Signalisierung eines
Besetztzeichens.
Ergänzend zum Hauptsekretariat stellt TELiAS dem Kunden optional weitere Untersekretariate
(Accounts) für Mitarbeiter und Abteilungen zur Verfügung. Diese Accounts dürfen nur vom
Kunden bzw. dessen Mitarbeitern genutzt werden. Jegliche entgeltliche oder unentgeltliche
Überlassung an Dritte ist untersagt.
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Zu jedem Anruf erstellt TELiAS eine Gesprächsnotiz zur Informationsübermittlung und
Dokumentation der erbrachten Leistung. Sämtliche Gesprächsnotizen werden während
sowie unmittelbar nach dem jeweiligen Anruf erstellt. Die hierfür aufgewendete Zeit gilt als
Bearbeitungszeit.
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Sämtliche Nachrichten stellt TELiAS dem Kunden im Servicepoint zur Verfügung.
Ergänzend hierzu bietet TELiAS die Übermittlung der Notizen per E-Mail und SMS an.
a. Im Rahmen der E-Mail Benachrichtigung übermittelt TELiAS die vollständige Notiz
sowie die Fax-Nachricht als Attachment an die in den Sekretariatsdaten hinterlegte
E-Mail Adresse.
b. Die SMS-Benachrichtigung beinhaltet die wesentlichen Merkmale der Notiz.
Aufgrund des SMS-Formates ist der Nachrichtentext auf 160 Zeichen begrenzt. Der
Versand erfolgt in Deutsche, Österreichische und Schweizer Mobilfunknetze sowie
in weitere internationale Mobilfunknetze auf Anfrage.
Der Kunde hat technische Einrichtungen, über die der Kunde Benachrichtigungen der
TELiAS empfängt, empfangsbereit zu halten. Die Pflicht der TELiAS zur Benachrichtigung
ist mit dem rechtzeitigen Absenden der entsprechenden E-Mail und/oder SMS-Nachricht
erfüllt. Weitere Pflichten bestehen nicht. Fehler, die bei der Übertragung und/oder beim
Empfang der Nachricht beim Kunden bzw. bei dessen Übermittlungs- und
Empfangspartnern entstehen, sind außerhalb des Einflussgebietes der TELiAS und TELiAS
ist von der Haftung befreit.
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Weiter bietet TELiAS einfach standardisierbare Dienstleistungen nach Vereinbarung und
gesondertem Angebot an.
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Die Leistungsentgelte richten sich nach dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif. Sie
bestehen aus Entgelten für die Einrichtung (einmalig) und für die Bereitstellung (monatlich)
der Dienste sowie zusätzlich aus nutzungsabhängigen Entgelten.
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Die Entgelte für die Einrichtung von Diensten werden direkt mit Beauftragung in Rechnung
gestellt. Abweichend von den sonstigen in Rechnung gestellten Entgelten sind diese sofort
zur Zahlung fällig.
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Die monatlichen Entgelte werden beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen
Bereitstellung sowie anteilig für die verbleibenden Tage des Kalendermonates berechnet.
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Die Abrechnung der nutzungsabhängigen Leistungsentgelte werden nach dem tatsächlich
entstanden Aufwand für Annahme und Verarbeitung von Telefonaten oder sonstigen
Aufträgen und Leistungen berechnet. Angefangene Zeiteinheiten werden jeweils zur vollen
Zeiteinheit aufgerundet.
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Die Anrufbearbeitung durch die TELiAS erfolgt unabhängig vom Inhalt. Insbesondere ist zu
beachten, dass Leistungsentgelte entstehen können auch ohne verwertbares
Kommunikationsergebnis (Verwählt, Aufgelegt, Fax-Sendungen an Telefon, Störanrufe
etc.), es sei denn, TELiAS hat die bearbeiteten Anrufe zu vertreten.
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Die Anrufannahme berechnet sich je eingehender Verbindung zuzüglich der Anrufminute
und etwaiger Zuschläge je angebrochene Zeiteinheit von 60 Sekunden. Die Entgelte für die
Vermittlung von Gesprächen in nationale und internationale Fest- oder Mobilfunknetze
werden je angebrochene Zeiteinheit von 60 Sekunden berechnet.
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Sofern TELiAS dem Kunden ein Guthaben für nutzungsabhängige Leistungsentgelte
gewährt, ist dies bis zum Ende des Folgemonates aufzubrauchen in dem es gewährt wurde.
Eine Übertragung des Guthabens auf zukünftige Abrechnungszeiträume ist
ausgeschlossen.
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Die Zahlungspflicht gilt für sämtliche Anrufe und Fax-Sendungen, die unter der von TELiAS
dem Kunden zur Verfügung gestellten Rufnummern eingehen.
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Erfolgt eine Kündigung des Hauptvertrages (Sekretariat), umfasst diese Kündigung
automatisch auch alle Verträge die diesem Hauptsekretariat untergeordnet sind wie z.B.
Untersekretariate und die RegioTele-PIN.
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Rechnungen können noch nicht berechnete Beträge aus Vormonaten enthalten.
Stand: 1. Juni 2008